Norm
ABGB §1416Rechtssatz
Bei mehreren fälligen, aber noch nicht eingeforderten Forderungen für laufendes Entgelt ist für die Anrechnung ungewidmeter Zahlungen die Rangfolge im Sinne der früheren Fälligkeit entscheidend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115761Im RIS seit
24.11.2001Zuletzt aktualisiert am
22.07.2020