Norm
EuGVÜ Art18Rechtssatz
Im Anwendungsbereich des EuGVÜ in Verbrauchersachen ist es im späteren Verfahren vor dem vom Obersten Gerichtshof ordinierten Gericht nach der amtswegigen international-europäischen Zuständigkeitsprüfung der Art 19 f EuGVÜ (LGVÜ) möglich, das Nichtvorliegen einer "Verbrauchersache" zu behaupten und damit den Mangel der internationalen Zuständigkeit des ordinierten Gerichtes im Sinn des Art 18 Satz 2 EuGVÜ zu rügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115824Dokumentnummer
JJR_20011108_OGH0002_0060OB00056_01F0000_002