RS OGH 2001/11/8 12Os53/01, 13Os19/04, 13Os67/04, 12Os48/04, 15Os54/05p, 14Os123/07f, 13Os106/07y, 1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.2001
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Norm

SMG §27 Abs1 A
SMG §28 Abs2 A
SMG §28a Abs1

Rechtssatz

Die vorschriftswidrige Weitergabe von Suchtgift an andere Personen ist - bei Weitergabe einer großen Suchtgiftmenge - nur dann kein "Inverkehrsetzen" nach § 28 Abs 2 SMG und auch kein (inhaltsgleiches) "Überlassen" von Suchtgift (nach § 27 Abs 1 SMG), wenn diese Personen zuvor schon zumindest (Mit-)Gewahrsam an Suchtgift erlangt und diesen Gewahrsam in weiterer Folge auch nicht aufgegeben haben (SSt 50/43; 13 Os 76/95).

Erlangt bei einem von mehreren Personen betriebenen Suchtgiftankauf hingegen vorerst nur eine dieser Personen Gewahrsam an Suchtgift, so stellt (auch) die vom unmittelbaren Erwerber (wenngleich vereinbarungsgemäß anteilig) vorgenommene Abgabe eines angekauften Suchtgiftes an die übrigen Mitglieder dieser Personengruppe ein "Inverkehrsetzen" im Sinn des § 28 Abs 2 SMG (allenfalls ein "Überlassen" im Sinn des § 27 Abs 1 SMG) dar.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 53/01
    Entscheidungstext OGH 08.11.2001 12 Os 53/01
  • 13 Os 19/04
    Entscheidungstext OGH 07.04.2004 13 Os 19/04
    Vgl auch; Beisatz: Die bloße Bestimmung des vom Angeklagten alleine geschmuggelten Suchtgifts für ein weiteres Mitglied der kriminellen Vereinigung begründet noch keinen Mitgewahrsam. (T1)
  • 13 Os 67/04
    Entscheidungstext OGH 14.07.2004 13 Os 67/04
    Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Suchtgiftschmuggelfahrten müssen auch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nicht zwangsläufig mit einem Inverkehrsetzen des aus- und eingeführten Suchtgifts oder - im Fall einer unmittelbaren Dealertätigkeit des Schmugglers - auch nicht mit der Weitergabe des Suchtmittels an ein anderes Mitglied der kriminellen Vereinigung einhergehen. Das nach § 28 Abs 3 zweiter Fall SMG qualifizierte Inverkehrsetzen von Suchtgift ist weder in allen Tatbestandsvarianten des § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG enthalten, noch decken sich die kriminalpolitischen Ziele, die ausschlaggebend für die Strafbarkeit dieser beiden Deliktsformen sind. (T2)
  • 12 Os 48/04
    Entscheidungstext OGH 23.09.2004 12 Os 48/04
    Auch; nur: Die vorschriftswidrige Weitergabe von Suchtgift an andere Personen ist nur dann kein "Überlassen" von Suchtgift (nach § 27 Abs 1 SMG), wenn diese Personen zuvor schon zumindest (Mit-)Gewahrsam an Suchtgift erlangt und diesen Gewahrsam in weiterer Folge auch nicht aufgegeben haben. (T3)
  • 15 Os 54/05p
    Entscheidungstext OGH 28.07.2005 15 Os 54/05p
    Vgl auch; Beisatz: Zwischen „Überlassen" im Sinn des § 27 Abs 1 sechster Fall SMG und „Inverkehrsetzen" im Sinn des § 28 Abs 2 vierter Fall besteht kein Bedeutungsunterschied. (T4)
  • 14 Os 123/07f
    Entscheidungstext OGH 13.11.2007 14 Os 123/07f
    nur: Die vorschriftswidrige Weitergabe von Suchtgift an andere Personen ist - bei Weitergabe einer großen Suchtgiftmenge - nur dann kein "Inverkehrsetzen" nach § 28 Abs 2 SMG und auch kein (inhaltsgleiches) "Überlassen" von Suchtgift (nach § 27 Abs 1 SMG), wenn diese Personen zuvor schon zumindest (Mit-)Gewahrsam an Suchtgift erlangt und diesen Gewahrsam in weiterer Folge auch nicht aufgegeben haben. (T5)
    Beisatz: Der Gewahrsamsbegriff im Zusammenhang mit einem Inverkehrsetzen im Sinn des § 28 Abs 2 vierter Fall SMG ist in gleicher Weise auszulegen wie jener bei den Vermögensdelikten; ein deliktsbezogen unterschiedlicher Bedeutungsinhalt im Hinblick auf das (zumeist ungeschriebene) Tatbildmerkmal „Gewahrsam" ist der Judikatur nicht zu entnehmen. (T6)
    Beisatz: Soweit der Angeklagte Suchtgift in der Wohnung von seinem Mitbewohner übernahm und dort an diesen wieder ausfolgte, lag in Bezug auf die zur Verpackung übernommenen Suchtgifte nur Mitgewahrsam des Angeklagten bei gleichzeitig weiterbestehendem übergeordneten Mitgewahrsam des Überbringers der Suchtgifte vor. Die Aufgabe des Mitgewahrsams durch die Rückübergabe an den Auftraggeber ist somit nicht als Inverkehrsetzen zu beurteilen. (T7)
  • 13 Os 106/07y
    Entscheidungstext OGH 05.12.2007 13 Os 106/07y
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Keine Aufrechterhaltung von Mitgewahrsam, wenn gemeinsam mit einer anderen Person erzeugtes Suchtgift in einem (zufolge exklusiver Kenntnis des Codes) nur dem Angeklagten zugänglichen Tresor verwahrt wird. (T8)
  • 13 Os 1/09k
    Entscheidungstext OGH 19.02.2009 13 Os 1/09k
    Auch; Beisatz: § 28a Abs 1 SMG. (T9)
  • 12 Os 73/08i
    Entscheidungstext OGH 19.06.2009 12 Os 73/08i
    Vgl; Beisatz: Besteht bei gemeinsam durchgeführten Schmuggelfahrten Mitgewahrsam des den Täter begleitenden Komplizen am Suchtgift, ist die Übernahme des transportierten Suchtgifts in Österreich mangels Begründung eines eigenständigen Gewahrsams durch den am Schmuggel Beteiligten nicht zusätzlich noch als Überlassen im Sinn des § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG zu qualifizieren. (T10)
  • 12 Os 19/11b
    Entscheidungstext OGH 08.03.2011 12 Os 19/11b
    Vgl; Beis wie T10
  • 15 Os 126/14i
    Entscheidungstext OGH 14.01.2015 15 Os 126/14i
    Auch; Beis wie T1
  • 15 Os 100/15t
    Entscheidungstext OGH 14.03.2016 15 Os 100/15t
    Auch
  • 14 Os 11/17z
    Entscheidungstext OGH 23.05.2017 14 Os 11/17z
    Auch
  • 12 Os 78/18i
    Entscheidungstext OGH 23.08.2018 12 Os 78/18i
    Auch
  • 14 Os 84/18m
    Entscheidungstext OGH 11.09.2018 14 Os 84/18m
    Auch
  • 12 Os 148/17g
    Entscheidungstext OGH 21.06.2018 12 Os 148/17g
    Vgl; Beis wie T9

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115882

Im RIS seit

08.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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