Norm
EO §41 Abs2Rechtssatz
Die Einschränkung der Exekution nach §41 Abs 2 EO hat nicht nur dann stattzufinden, wenn innerhalb eines Exekutionsverfahrens Überdeckung erzielt wurde, sondern auch, wenn aufgrund desselben Exekutionstitels zur Hereinbringung derselben Forderung mehrere Exekutionen bewilligt und vollzogen wurden und so in summa eine Überdeckung zustandekam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116017Dokumentnummer
JJR_20011120_OGH0002_0030OB00093_01Z0000_001