RS OGH 2001/11/20 3Ob93/01z

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Veröffentlicht am 20.11.2001
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Norm

EO §41 Abs2

Rechtssatz

Die Einschränkung der Exekution nach §41 Abs 2 EO hat nicht nur dann stattzufinden, wenn innerhalb eines Exekutionsverfahrens Überdeckung erzielt wurde, sondern auch, wenn aufgrund desselben Exekutionstitels zur Hereinbringung derselben Forderung mehrere Exekutionen bewilligt und vollzogen wurden und so in summa eine Überdeckung zustandekam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116017

Dokumentnummer

JJR_20011120_OGH0002_0030OB00093_01Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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