Norm
Haager Unterhaltsstatutabk Art1 Ab2Rechtssatz
Zieht das Kind aus einem Vertragsstaat in einen Nichtvertragsstaat, so wird das Haager Unterhaltsstatutabk für die Zukunft unanwendbar, vielmehr kommt die Gesamtverweisung des § 24 IPRG zum Zuge (hier indisches IPR).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115994Im RIS seit
27.12.2001Zuletzt aktualisiert am
04.02.2013