Norm
ABGB §176 BRechtssatz
Die Zuteilung der Obsorge gegen den Willen eines mündigen Minderjährigen ist abzulehnen, sofern der Richter zur Überzeugung gelangt, dass dieser Widerstand auf dessen eigenständiger Willensbildung beruht, nicht auf eine "Präparierung" durch den anderen Elternteil zurückzuführen ist und auch sonst keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115962Im RIS seit
27.12.2001Zuletzt aktualisiert am
25.03.2019