Norm
ABGB §901 II5Rechtssatz
Alle vom Reiseteilnehmer bereits geleisteten Zahlungen sind infolge Rücktritts vom Vertrag dann zurückzuerstatten, wenn die Reise für den Kunden aus nach Vertragsabschluss sich ergebenden, weder von ihm noch von dem Vertragspartner zu verantwortenden oder zu beeinflussenden Ereignissen unmöglich oder unzumutbar wird. Übertriebene Vorsicht berechtigt aber zur kostenlosen Stornierung eines Reisevertrags nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115963Im RIS seit
27.12.2001Zuletzt aktualisiert am
03.06.2019