RS OGH 2001/11/27 4Ob265/01a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2001
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Norm

MSchG §30
MSchG §30a
UWG §1 A
UWG §1 F3

Rechtssatz

Dass ein Markeninhaber bei Anmeldung seiner Marke allenfalls gegen einen Vertrag verstoßen hat, kann nur von seinem Vertragspartner, nicht aber von einem Dritten geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115896

Dokumentnummer

JJR_20011127_OGH0002_0040OB00265_01A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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