Norm
MSchG §30Rechtssatz
Dass ein Markeninhaber bei Anmeldung seiner Marke allenfalls gegen einen Vertrag verstoßen hat, kann nur von seinem Vertragspartner, nicht aber von einem Dritten geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115896Dokumentnummer
JJR_20011127_OGH0002_0040OB00265_01A0000_001