Norm
MRK Art6 Abs1 II5a4Rechtssatz
Wurde über einen materiellen oder prozessualen Rechtsschutzanspruch erkannt, so ist das Rechtsmittelverfahren in konventionskonformer Anwendung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Dritten Rückstellungsgesetzes zweiseitig zu gestalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115999Zuletzt aktualisiert am
24.11.2009