RS OGH 2001/11/29 8ObS154/01g, 8ObS16/07x, 8ObS17/08w

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Veröffentlicht am 29.11.2001
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Norm

IESG idF Nov 1999/73 §3a Abs1

Rechtssatz

Die 6-Monatsfrist des § 3a Abs 1 IESG bezieht sich nur auf das letzte, nicht aber auf frühere Arbeitsverhältnisse zum selben Dienstgeber; es kommt daher bei einer Aneinanderreihung mehrerer Arbeitsverhältnisse zum selben Dienstgeber nicht zu einer mehrfachen Sicherung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115885

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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