Norm
IESG idF Nov 1999/73 §3a Abs1Rechtssatz
Die 6-Monatsfrist des § 3a Abs 1 IESG bezieht sich nur auf das letzte, nicht aber auf frühere Arbeitsverhältnisse zum selben Dienstgeber; es kommt daher bei einer Aneinanderreihung mehrerer Arbeitsverhältnisse zum selben Dienstgeber nicht zu einer mehrfachen Sicherung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115885Zuletzt aktualisiert am
24.01.2009