Norm
ZPO §192 Abs2Rechtssatz
Der Rekurs gegen einen berufungsgerichtlichen Unterbrechungsbeschluss ist jedenfalls dann zulässig, wenn das Berufungsgericht wegen der angenommenen Unterbrechung die Berufung ohne Sachentscheidung zurückweist, weil dann ein Fall des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115945Dokumentnummer
JJR_20011129_OGH0002_0060OB00276_01H0000_001