Norm
B-VG Art89 Abs2Rechtssatz
Antrag an den Verfassungsgerichtshof, im Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142, Artikel 70 (Bundesgesetz, mit dem eine Entschädigung für Kriegsgefangene eingeführt wird [Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz]), in § 1 Z 1 die nachstehende Wortfolge als verfassungswidrig aufzuheben: "mittelost- oder osteuropäischer Staaten (wie Albaniens, Bulgariens, Polens, der ehemaligen Sowjetunion, Rumäniens, der ehemaligen Tschechoslowakei, des ehemaligen Jugoslawiens)".
Entscheidungstexte
Schlagworte
Mit Wirkung vom 1.1.2002 wurde §1 Z1 KGEG dahin neu gefasst, dass österreichische Staatsbürger, die im Verlauf des Ersten oder Zweiten Weltkrieges in Kriegsgefangenschaft gerieten, Anspruch auf eine Kriegsgefangenenentschädigung haben (Z1 des Bundesgesetzes, mit dem das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert wird, BGBlI 2002/40).European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115954Dokumentnummer
JJR_20011211_OGH0002_010OBS00400_01Y0000_001