Norm
MRG §3Rechtssatz
Es gehört zum heute üblichen Standard einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten, sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte - auch gleichzeitig - benützen zu können. Reicht die Anschlussleistung hiefür nicht aus, so handelt es sich bei der Abhilfe um eine Erhaltungsarbeit im Sinne des § 14 Abs 1 WEG iVm § 3 MRG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SteigleitungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116140Im RIS seit
10.01.2002Zuletzt aktualisiert am
06.05.2014