RS OGH 2001/12/17 1Ob284/01y

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Veröffentlicht am 17.12.2001
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Norm

ZPO §84 Abs3 I

Rechtssatz

Ein inhaltlich unrichtiger Revisionsantrag auf Abänderung des angefochtenen Urteils ist nicht verbesserungsfähig (hier: Antrag auf Zuerkennung von 100.000 S aufgrund zweier Einzelansprüche, die je unter 100.000 S liegen, jedoch in Summe 100.000 S übersteigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116122

Dokumentnummer

JJR_20011217_OGH0002_0010OB00284_01Y0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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