RS OGH 2001/12/20 6Ob307/01t, 2Ob87/11z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2001
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Norm

JN §1 CVIIa
nö GSLG §20

Rechtssatz

Gründet der Kläger seinen Anspruch gegen andere Bringungsberechtigte nicht auf einen privatrechtlichen Titel, sondern auf ein ihm von der Agrarbehörde eingeräumtes Bringungsrecht, ist der Rechtsweg nicht zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115952

Im RIS seit

19.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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