Norm
EuGVÜ Art13Rechtssatz
Wird ein Anspruch auf einen von einem Unternehmen zugesagten Bargeldpreis auf Vertrag gestützt, ohne dass das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5j KSchG behauptet wird, so wird damit kein Verbrauchergeschäft im Sinne des Art13EuGVÜ geltend gemacht. Aus dem Text des Art13 EuGVÜ ergibt sich eindeutig, dass mit dem Begriff "bewegliche Sachen" keinesfalls Geld gemeint sein kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115988Dokumentnummer
JJR_20011231_OGH0002_0030ND00517_0100000_001