RS OGH 2002/1/15 10ObS351/01t, 5Ob247/18m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.2002
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Norm

RAO §14
ZPO §31 Abs2
ZPO §64 Abs1 Z3
ZPO §93 Abs1

Rechtssatz

Auch der im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebene Rechtsanwalt darf sich eines Substituten bedienen. Hat der Verfahrenshelfer nach außen keine Erklärung über den Umfang der Substitution abgegeben, ist das Erstgericht verpflichtet, Zustellungen weiterhin an den Verfahrenshelfer (und nicht unmittelbar an dessen Substituten) vorzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0115976

Im RIS seit

14.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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