Norm
LGVÜ II 2007 allgRechtssatz
Was die sogenannten "doppelrelevanten Tatsachen" betrifft, also jene, aus denen sowohl die internationale Zuständigkeit als auch die Begründetheit des Anspruchs erfolgt, muss die Schlüssigkeit des Klagevorbringens ausreichen, um nicht die Zuständigkeitsprüfung mit einer weitgehenden Sachprüfung zu belasten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116404Im RIS seit
14.02.2002Zuletzt aktualisiert am
18.08.2021