Norm
ABGB §1489 IIARechtssatz
Die Verjährung des Schadenersatzanspruches wegen rechtswidriger Versteigerung beginnt jedenfalls mit Erteilung (und grundverkehrsbehördlicher Genehmigung) des Zuschlags, woran auch ein Überbot im Sinne der §§ 195 ff EO nichts ändert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116084Im RIS seit
23.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012