RS OGH 2002/1/28 2Ob13/02d, 7Ob101/16b

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Veröffentlicht am 28.01.2002
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Norm

ABGB §1029 A1
RAO §34

Rechtssatz

Der gemäß § 34 RAO bestellte mittlerweilige Stellvertreter hat durch die Bestimmungen über die Amtsfortführung ungeachtet des Umstands, dass er nicht in die bestehenden Vollmachtsverhältnisse eintritt, einen gesetzlichen Auftrag zur Fortführung des Unternehmens "Rechtsanwaltskanzlei". Der Umfang seiner gesetzlichen Vollmacht umfasst alles, was mit der Fortführung des Unternehmens verbunden ist. Er ist daher auch berechtigt, unternehmensbezogene Forderungen einzuziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116203

Im RIS seit

27.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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