Norm
CMR Art10Rechtssatz
Absender im Sinn der CMR ist der Auftraggeber des Frachtführers; er ist der eigentliche Vertragspartner des Beförderers, der den Frachtvertrag im eigenen Namen abgeschlossen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116125Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008