Norm
AußStrG §19 Abs1Rechtssatz
Das Gericht ist in der Auswahl der dort angeführten Zwangsmittel bei Missachtung seiner Verfügungen frei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116042Zuletzt aktualisiert am
01.04.2010