Norm
ABGB §149Rechtssatz
Ein Abfindungsvergleich über Ansprüche aus einem Verkehrsunfall eines Kindes (über ATS 78.000,-- und Haftung für Folgeschäden) bedarf der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung. Bei Vermögenswerten eines Kindes unter EUR 10.000,-- verbietet sich die gerichtliche Sperre und ein Auftrag des Gerichtes an die Eltern zu einer bestimmten Geldanlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2002:RFE0000063Dokumentnummer
JJR_20020212_LG00929_00100R00037_02B0000_001