RS OGH 2002/2/13 2Ob17/02t

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Veröffentlicht am 13.02.2002
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Norm

ABGB §149
ABGB §176 B
ABGB §230e

Rechtssatz

Erwirbt der Minderjährige (hier im Erbwege) Wertpapiere, dann sind die Vorschriften der §§ 149, 230 ff ABGB über die Anlegung von Geld eines Minderjährigen nicht anzuwenden; Maßnahmen des Gerichts kommen dann nur bei Gefährdung des Vermögens nach § 176 ABGB in Betracht. Besteht das Vermögen des Kindes in Anteilen an einem österreichischen Investmentfonds, der im Wesentlichen auf Euro-Währung lautende Anleihen (Schuldverschreibungen, Pfandbriefe) hält, dann ist eine solche Gefährdung grundsätzlich nicht anzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116204

Im RIS seit

15.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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