Norm
KSchG §25cRechtssatz
Die Frage, ob ein Gläubiger unter den gegebenen Umständen erkennt oder erkennen muss, dass der Hauptschuldner seine Verbindlichkeiten voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erfüllen werde, kann regelmäßig nur einzelfallbezogen beantwortet werden, wobei meist erhebliche Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zu beantworten sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116208Im RIS seit
22.03.2002Zuletzt aktualisiert am
10.09.2019