Norm
ABGB §1489 ARechtssatz
Die Bestreitung der Angemessenheit des nach § 12 Abs 3 MRG geforderten Mietzinses durch den neuen Betriebsinhaber im Verfahren nach § 37 Abs 3 MRG hat keinen Einfluss auf den Lauf der Verjährungsfrist für den im streitigen geltend zu machenden Anspruch auf Schadenersatz für die Vergangenheit wegen Nichtanzeige der Veräußerung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116085Dokumentnummer
JJR_20020221_OGH0002_0080OB00031_02W0000_001