RS OGH 2002/2/26 1Ob144/01k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2002
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Norm

GmbHG §25 Abs1
GmbHG §33 Abs1

Rechtssatz

Die Geschäftsführung bleibt stets den Geschäftsführern vorbehalten, und es kommt dem Aufsichtsrat im Regelfallihnen gegenüber auch kein Weisungsrecht zu. Bei der Übertragung der Sorgfaltspflichten der Geschäftsführer auf die Mitglieder des Aufsichtsrats ist daher auf deren Aufgabenstellung Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116172

Dokumentnummer

JJR_20020226_OGH0002_0010OB00144_01K0000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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