Norm
ABGB §1295 Abs1 Ia7Rechtssatz
Ein Subunternehmer, der das ihm übertragene Werk mangelhaft herstellt, haftet nicht für jenen Schaden des Hauptunternehmers, der in den Kosten eines in Kenntnis der Mangelhaftigkeit angestrengten - wegen des Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers von vornherein aussichtslosen - Prozesses auf Zahlung des Werklohns besteht. Ein solcher Schaden liegt außerhalb des Schutzzwecks der vertraglichen Pflicht, mangelfrei zu leisten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116235Dokumentnummer
JJR_20020226_OGH0002_0010OB00040_02T0000_001