Norm
MRG §1 Abs4 Z1Rechtssatz
§ 45 MRG kann über § 1 Abs 4 Z 1 MRG für die Miete einer Grundfläche zur Errichtung eines Superädifikats nicht analog angewendet werden. Der Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag setzt begrifflich voraus, dass sich das Mietobjekt in einem Gebäude befindet und kommt daher für die Miete einer Grundfläche nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116452Dokumentnummer
JJR_20020226_OGH0002_0050OB00004_02B0000_001