RS OGH 2002/3/14 6Ob30/02h

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Veröffentlicht am 14.03.2002
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Norm

ABGB §525
ABGB §530 A
ABG §901

Rechtssatz

Die den jeweiligen Eigentümer des Salzbergwerks (Dürrnberg) belastenden Schichtrechte sind Reallasten gleichzuhalten. Sie können durch Ersitzung erworben werden. Die aus wirtschaftlichen Überlegungen vorgenommene Einstellung der Salzgewinnung führt nicht zum dauernden Untergang der belasteten Sache und damit nicht zum Erlöschen der Schichtrechte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116183

Dokumentnummer

JJR_20020314_OGH0002_0060OB00030_02H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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