Norm
AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §24Rechtssatz
Die Bediensteten der österreichischen Bundesbahnen sind unabhängig von der Ernennung auf eine entsprechende Planstelle nach ihrer Tätigkeit zu entlohnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116314Im RIS seit
27.04.2002Zuletzt aktualisiert am
24.08.2021