RS OGH 2002/4/9 5Ob62/02g

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Veröffentlicht am 09.04.2002
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Norm

WEG §2 Abs2
WEG §12 Abs2 Z3
WEG §21

Rechtssatz

Die Verbücherung einer das Wohnungseigentum auflösenden Vereinbarung aller Miteigentümer und Wohnungseigentümer führt den Zustand schlichten Miteigentums herbei. Folglich ist die "Wiederbegründung" von Wohnungseigentum an der betreffenden Liegenschaft ein Fall des Neuerwerbs von Wohnungseigentum iSd §2 Abs2 WEG, für den -abgesehen von sonstigen Voraussetzungen- die Vorlage eines Gutachtens über die Nutzwertberechnung genügt, wie es in §12 Abs2 Z3 WEG vorgesehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116319

Dokumentnummer

JJR_20020409_OGH0002_0050OB00062_02G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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