Norm
HeizKG §25 Abs1 Z2Rechtssatz
Sachanträge nach § 25 Abs 1 Z 2 oder Z 3 HeizKG zielen auf eine zukünftige Änderung der Heizkostenverteilung und haben mit der Überprüfung bereits gelegter Abrechnungen nichts gemein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116551Im RIS seit
09.05.2002Zuletzt aktualisiert am
14.07.2010