RS OGH 2002/4/9 11Os24/02

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.2002
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Norm

StPO §265 Abs1
StGB §46

Rechtssatz

Der Entlassungsbeschluss kann auch bloß für den Fall gefasst werden, dass das Urteil sofort rechtskräftig wird, und wird bei dessen Anfechtung und einer für den Verurteilten nachteiligen Rechtsmittelentscheidung gegenstandslos.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116528

Dokumentnummer

JJR_20020409_OGH0002_0110OS00024_0200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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