Norm
StPO §265 Abs1Rechtssatz
Der Entlassungsbeschluss kann auch bloß für den Fall gefasst werden, dass das Urteil sofort rechtskräftig wird, und wird bei dessen Anfechtung und einer für den Verurteilten nachteiligen Rechtsmittelentscheidung gegenstandslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116528Dokumentnummer
JJR_20020409_OGH0002_0110OS00024_0200000_002