RS OGH 2002/4/17 7Ob287/01h

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Veröffentlicht am 17.04.2002
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Norm

KSchG §6 Abs1 Z5
KSchG §6 Abs2 Z3
VersVG §178f

Rechtssatz

Wird vom Gesetzgeber eine Anpassung an nicht absehbare künftige Verhältnisse unter Hinweis auf Konsumentenschutzbestimmungen anerkannt (§178f VersVG), so sind die festgesetzten Umstände ("Faktoren") ex ante betrachtet nicht nur sachlich gerechtfertigt, sondern auch dem Verbraucher grundsätzlich im Sinne des § 6 Abs 2 Z 3 KSchG zumutbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116379

Dokumentnummer

JJR_20020417_OGH0002_0070OB00287_01H0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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