RS OGH 2002/4/18 8Ob296/01i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.2002
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Norm

BWG §23 Abs1
BWG §23 Abs8

Rechtssatz

Stellt ein Kapitalgeber der Bank Eigenmittel bewusst unter Einhaltung der wesentlichen formalen Rahmenbedigungen als nachrangiges Kapital zur Verfügung, so sollen diese Mittel nur noch in der festgelegten Weise aus dem Haftungsfonds ausscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116414

Dokumentnummer

JJR_20020418_OGH0002_0080OB00296_01I0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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