Norm
BWG §23 Abs1Rechtssatz
Stellt ein Kapitalgeber der Bank Eigenmittel bewusst unter Einhaltung der wesentlichen formalen Rahmenbedigungen als nachrangiges Kapital zur Verfügung, so sollen diese Mittel nur noch in der festgelegten Weise aus dem Haftungsfonds ausscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116414Dokumentnummer
JJR_20020418_OGH0002_0080OB00296_01I0000_003