RS OGH 2002/4/18 6Ob66/02b

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Veröffentlicht am 18.04.2002
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Norm

ABGB §848a

Rechtssatz

§848a ABGB regelt Streitigkeiten von Berechtigten oder Belasteten jeweils untereinander, nicht aber den Fall eines Streits zwischen Belasteten und Berechtigten. Dem von der Teilung nicht betroffenen Eigentümer des herrschenden oder dienenden Grundstücks steht kein Antragsrecht nach §848a ABGB zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116389

Dokumentnummer

JJR_20020418_OGH0002_0060OB00066_02B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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