Norm
EIRAG §5Rechtssatz
Das Verlangen des Gerichtes auf Nachweis der Berechtigung zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit eines "europäischen Rechtsanwalts" im Sinne des § 1 EuRAG ist an den Rechtsanwalt selbst zu richten, nicht aber an die von ihm vertretene Partei zu Handen eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116338Im RIS seit
18.05.2002Zuletzt aktualisiert am
04.04.2016