RS OGH 2002/4/18 6Ob61/02t, 3Ob162/08g, 9Ob68/09d, 2Ob12/16b

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Veröffentlicht am 18.04.2002
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Norm

EIRAG §5
EuRAG §1
EuRAG §3 Abs2

Rechtssatz

Das Verlangen des Gerichtes auf Nachweis der Berechtigung zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit eines "europäischen Rechtsanwalts" im Sinne des § 1 EuRAG ist an den Rechtsanwalt selbst zu richten, nicht aber an die von ihm vertretene Partei zu Handen eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116338

Im RIS seit

18.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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