RS OGH 2002/4/23 5Ob43/02p, 4Ob186/10x, 9Ob14/10i, 2Ob202/11m, 1Ob192/15i, 9Ob84/15s, 5Ob93/16m, 1Ob

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Veröffentlicht am 23.04.2002
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Norm

MaklerG §3 Abs4 Satz1

Rechtssatz

Hat der Makler seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber verletzt, kann bei Vorliegen auch der übrigen Voraussetzungen nach allgemeinen Grundsätzen Schadenersatz verlangt werden. Insofern verweist Satz 1 des § 3 Abs 4 MaklerG lediglich auf allgemeines Schadenersatzrecht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116638

Im RIS seit

23.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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