Norm
ASVG §131bRechtssatz
Ein Kostenzuschuss für Akupunkturbehandlungen ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil Kriterien, die nicht vom Obersten Sanitätsrat (OSR) festgelegt wurden, nicht erfüllt werden. Insbesondere ist die Aufnahme in die Liste der Akupunkturärzte nicht notwendige Voraussetzung für die Kostenerstattung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116473Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008