RS OGH 2002/5/6 2Ob95/02p, 6Ob222/18t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.2002
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Norm

IO §31 Abs2
KO §19
KO §20

Rechtssatz

Zu dem für eine Aufrechnung durch die Bank maßgeblichen Zeitpunkt beim Telebanking.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 95/02p
    Entscheidungstext OGH 06.05.2002 2 Ob 95/02p
    Veröff: SZ 2002/62
  • 6 Ob 222/18t
    Entscheidungstext OGH 27.02.2019 6 Ob 222/18t
    Vgl; Beisatz: Für die Sechsmonatsfrist des § 31 Abs 2 IO ist bei Überweisung auf die Gutschrift auf dem Empfängerkonto abzustellen. Es handelt sich um eine materiell-rechtliche Frist, die nach § 902 ABGB zu berechnen und von jenem Tag an zurückzurechnen ist, der der öffentlichen Bekanntmachung des Inhalts des Insolvenzedikts folgt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116418

Im RIS seit

05.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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