Norm
WEG 1975 idF WRN 1999 §17 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Überprüfung von Abrechnungen des Wohnungseigentumsverwalters auf ihre Richtigkeit im außerstreitigen Rechtsweg ist erst in solchen Verfahren möglich und zulässig, die nach dem 31. 12. 1999 anhängig gemacht wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116822Dokumentnummer
JJR_20020514_OGH0002_0050OB00113_02G0000_003