Norm
WEG 1975 §13cRechtssatz
Maßgeblich ist für die passive Sachlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht der Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung, sondern der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, weil damit die Person des Schuldners festgelegt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116802Dokumentnummer
JJR_20020514_OGH0002_0050OB00109_02V0000_003