Norm
ARB 1994 Art10 Pkt1Rechtssatz
Das in §158k VersVG statuierte freie Wahlrecht eines Rechtsanwaltes, das den Versicherungsnehmer vor Interessenkollisionen schützen soll, ist in Art 10 Pkt 1 bis 3 der ARB 1994 geregelt, die von der Sektion für die Rechtsschutz-Versicherung des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs als unverbindlich empfohlene Musterbedingungen angeboten wurden. Diese Bestimmungen wurden von den AKRB 1995 in Art10 Pkt1 übernommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116715Dokumentnummer
JJR_20020522_OGH0002_0070OB00032_02K0000_002