RS OGH 2002/5/23 12Os14/01

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2002
beobachten
merken

Norm

StPO §238
StPO §281 Abs1 Z4 A

Rechtssatz

Die Frage prozessualer Tauglichkeit von Beweisanträgen ist stets anhand der gesamten Aktenlage zu beurteilen. Die Überprüfung im Rechtsmittelverfahren ist demnach insoweit zur Hintanhaltung einer bloß formalistischen Betrachtung auf die erstgerichtliche Abweisungsbegründung nicht beschränkt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116660

Dokumentnummer

JJR_20020523_OGH0002_0120OS00014_0100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten