Norm
BVWG-Gesetz §8Rechtssatz
Ein dem Kollektivvertrag für die Arbeiter und Arbeiterinnen in den landwirtschaftlichen Gutsbetrieben und anderen nichtbäuerlichen Betrieben der Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien unterliegender Arbeitnehmer des Bundes behält auch nach Überleitung auf die neu geschaffene landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft mbH seinen Anspruch auf kostenlose Naturalwohnung. Die Anordnung in § 8 BVWG-Gesetz, wonach §80 BDG und die §§24a bis 24c des Gehaltsgesetzes "weiterhin" sinngemäß anzuwenden seien, erfasst nur jene Bediensteten, auf die diese Bestimmungen schon bisher anwendbar waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116537Dokumentnummer
JJR_20020527_OGH0002_008OBA00034_02M0000_001