Norm
StGB §74 Z4Rechtssatz
Ein Klassifizierer iS des § 25a Abs 1 Qualitätsklassengesetz, BGBl 161/1967, ist Beamter iS des § 74 Z 4 StGB. Seine Tätigkeit fällt in den Bereich der Hoheitsverwaltung (so schon 13 Os 87/98). Aus der dem Klassifizierer im Rahmen des Klassifizierungsverfahrens obliegenden Feststellung des Gewichts und der Qualitätsklassen der Tiere ergibt sich nicht nur seine funktionelle Beamteneigenschaft sondern auch sein Handeln in Vollziehung der Gesetze.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116591Im RIS seit
27.06.2002Zuletzt aktualisiert am
20.07.2015