Norm
EG Amsterdam Art43Rechtssatz
Das inländische Verbot anwaltlicher Berufsausübung im Rahmen multidisziplinärer Sozietäten (insbesondere) mit Wirtschaftsprüfern ist gemeinschaftsrechtlich gedeckt. Die Einbindung österreichischer Rechtsanwälte und Rechtsanwaltspartnerschaften beziehungsweise Rechtsanwaltsgesellschaften in nach dem Inlandsrecht unzulässige Sozietätsbeziehungen zu einer ausländischen multidisziplinären Gesellschaft ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116826Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008