Rechtssatz
Beischlafsähnliche geschlechtliche Handlungen an Unmündigen vor dem Inkrafttreten des StRÄG 1998 mit 1. Oktober 1998 sind mangels einer im Tatzeitpunkt bestehender Gleichstellung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit dem Beischlaf unter § 207 Abs 1 StGB in der Fassung vor dieser Novelle zu subsumieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116505Im RIS seit
28.06.2002Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020