Norm
ABGB §310Rechtssatz
Nach dem Gesetz ist zu vermuten, dass ein beschränkt Geschäftsfähiger typischerweise jenes Einsichtsvermögen hat, das die ihm zugebilligte Erwerbsfähigkeit voraussetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116524Dokumentnummer
JJR_20020611_OGH0002_0010OB00067_02P0000_001